Allgemeine Informationen
 
Zuzug / Umzug / Wegzug
Todesfall - was nun?
Steuern/Gebühren
Pass/Identitätskarte
Formulare
Bestellung Oberwiler-Blitz
 

Ein Zu-, Weg- oder Umzug ist in jedem Fall bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Auch wenn Sie die Änderung online melden, ist ein Besuch bei uns auf der Gemeindeverwaltung unerlässlich.

 

Zuzug nach Oberwil i.S.

 
Sie sind neu nach Oberwil gezogen? Wir begrüssen Sie herzlich bei uns. Bitte beachten Sie die untenstehenden Angaben.
 
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger

Ihr Wohnungswechsel ist innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden.

Bei der Anmeldung von SchweizerbürgerInnen werden folgende Dokumente benötigt:

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein
  • AHV-Ausweis
  • Heimatausweis (bei Wochenaufenthalter)

Ausländische Staatsangehörige

Ihr Wohnungswechsel ist innert 8 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden.

Bei der Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen sind folgende Schriften bereitzuhalten:

  • Gültiger Reisepass
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bei Neueinreise in die Schweiz.
  • Ermächtigung zur Visumerteilung für die Schweizer Vertretung bei Neueinreise in die Schweiz.
     

Umzug innerhalb der Gemeinde

Adressänderungen sind innerhalb von 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden.
 

Wegzug aus der Gemeinde Oberwil i.S.

Wer von Oberwil i.S. wegzieht, hat sich bis spätestens am Tage des Wegzuges persönlich abzumelden und den neuen Wohnort anzugeben. Der hinterlegte Heimatschein/-ausweis wird erst gegen Rückgabe der Niederlassungsbewilligung ausgehändigt.

 

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Todesfall - was nun?
 
Was möglichst rasch zu entscheiden ist?
  • Beerdigungstermin (in Absprache mit dem Pfarramt)
  • Erdbestattung oder Kremation?
  • Versand Zirkulare / Leidzirkular in Zeitung?

1. Zivilstandsamt Oberland-West (Tel. 031 635 43 00)

Meldung des Todesfalls:

  • erfolgt der Tod im Spital, übernimmt das Spital die Meldung an das Zivilstandesamt und fordert die Angehörigen auf, mit Familienbüchlein und Niederlassungsbewilligung dort vorzusprechen;
  • bei einem Todesfall Zuhause muss vom Arzt eine Todesbescheinigung ausgefüllt werden; diese ist zusammen mit dem Familienbüchlein und der Niederlassungsbewilligung beim Zivilstandsamt vorzulegen.

Das Zivilstandsamt informiert die Gemeindeschreiberei Oberwil.

2. Pfarramt (Tel. 033 783 11 52)

Organisation der kirchlichen Bestattung:

  • Festlegung des Beerdigungszeitpunktes
  • Termin Trauergespräch
  • Organisation Gottesdienst: Sigristin, Organistin
  • Bestellung Grabkreuz

Ist der Ortspfarrer nicht erreichbar, helfen Pfr. E. Grzybek, Därstetten (Tel. 033 783 11 38) oder der in der Zeitung "reformiert" angegebene Vertreter weiter. Bitte unbedingt die im "reformiert" angegebene Vertretung berücksichtigen; keine Telefone an den Regionalpfarrer!

3. Bestattungsinstitut

  • Herrichtung und Transport
  • Aufbahrung: entweder in der Leichenhalle des Spitals oder im Leichenraum bei der Kirche (mobiles Kühlgerät).

4. Druckerei

  • Leidzirkulare

5. Post

  • Versand von Flugblättern in der Gemeinde (Oberwil: 346 Stück (inkl. Fischbach; ohne Fischbach: 326 Stück)

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Steuern/Gebühren
 
Steuerfuss (Steuerverwaltung des Kantons Bern) 1.74 Einheiten
Liegenschaftssteuer 1.5 %o
   
Kanzlei-Gebühren  
Anmeldegebühr (Familie mit Kindern bis 18 Jahre) CHF 14.00
Anmeldegebühr (Familie mit volljährigen Kindern, zusätzlich pro Kind) CHF 14.00
Anmeldegebühr (Wochenaufenthalt) CHF 14.00
Anmeldegebühr Ausländerin (ohne Ausweis) CHF 20.00
Heimatausweis CHF 14.00
Verlängerung Heimatausweis CHF 8.00
Wohnsitzbestätigung und andere Bestätigungen CHF 14.00
Aufbewahrung letztwillige Verfügung CHF 30.00
Fahrbewilligung (nur für in Oberwil angemeldete Personen) CHF 2.00
   
Kehrichtgebühren jährlich  
Erwachsene und Kinder CHF 23.00
Ferienwohnung (pro Wohnung) CHF 40.00 bis CHF 160.00
Gewerbebetriebe CHF 100.00 bis CHF 700.00
   
Kurtaxe  
Erwachsene CHF 0.80
Kinder CHF 0.40
   
Mehrzimmerwohnungen jährlich CHF 50.00
Mehrzimmerwohnungen halbjährlich CHF 30.00
Studiowohnungen jährlich CHF 35.00
Studiowohnungen halbjährlich CHF 25.00
Gesellschafts-, Vereins- und Klubhäuser jährlich CHF 120.00
Gesellschafts-, Vereins- und Klubhäuser halbjährlich CHF 70.00

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Pass/Identitätskarte
 
Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte E-Pass 10 - schweizweit eingeführt.
Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst.

Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben neuen Ausweiszentren zu beantragen.

Reservieren Sie sich vorgängig einen Termin. Sie erfahren dort auch, welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen:
- alter Pass oder / und alte Identitätskarte
- Niederlassungsausweis
- Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird:
  Ausweis der begleitenden Person, Familien- oder Geburtsschein,
  Sorgerechtsnachweis
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. den Vormund zu begleiten.
Der Verlust eines Ausweises ist in jedem Fall persönlich bei einer schweizerischen Polizeistelle oder direkt im Ausweiszentrum bei der Beantragung des neuen Ausweises zu melden.

Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrucke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden.

Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.

Den provisorischen Pass können Sie direkt beim Ausweiszentrum Bern beantragen. Es sind dieselben Unterlagen  wie beim E-Pass 10 und der Identitätskarte vorzulegen. Der Ausweis wird noch am selben Tag ausgestellt.

Alle vorher ausgestellten Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf!

 
Gebühren ab 1. März 2010
Identitätskarte
für Reisen im europäischen Raum und zur Bestätigung der Identität im Inland
Erwachsene, gültig 10 Jahre Fr. 65.00
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, gültig 5 Jahre Fr. 30.00
   
E-Pass 10
für Reisen weltweit. Zu beachten sind die Einreisebestimmungen des Reiselandes
Erwachsene, gültig 10 Jahre Fr. 140.00
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, gültig 5 Jahre Fr. 60.00
Zuschlag Kombi-Angebot (Pass & IDK) Fr. 8.00
     
Zuzüglich Portokosten pro Ausweis Fr. 5.00
     
Provisorischer Pass
für "Notfälle", sofern die zeit bis zur Ausstellung eines ordentlichen Passes oder einer Identitätskarte nicht abgewartet werden kann.
Erwachsene und Kinder Fr. 100.00
Zuschlag für die Ausstellung am Samstag oder die Ausstellung am Flughafen Fr. 50.00
Der provisorische Pass kann im Ausweiszentrum Bern beantragt werden. Er wird noch am selben Tag ausgestellt und weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben. Der prov. Pass gilt nicht für die visumsfreie Einreise in die USA und nach Qatar.
     
Polizeiliche Verlustmeldung
nach einem Ausweisverlust bei der Kantonspolizei Bern oder im Ausweiszentrum persönlich aufzugeben.
Pro Ausweis Fr. 20.00
     
Weitere Zuschläge für ausserordentliche Dienstleistungen werden gemäss Ausweisverordnung Art. 47 erhoben.
     
Die neuen Ausweiszentren im Kanton Bern ab 1. März 2010

Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter
031 635 40 00
Montag - Freitag von 08.00 bis 12.00 und 13.00 und 17.00
oder
www.schweizerpass.ch

 
Ausweiszentrum Bern mit Notpassstelle
Definitiver Standort mit Notpassstelle ab Mai 2010*:
- Laupenstrasse 18a, 3008 Bern
Provisorium bis Mai 2010*:
- Haslerstrasse 30, 3008 Bern
Achtung: Kein behinderten gerechter Zugang (sechs Stufen)! Behinderung bitte bei der Anmeldung erwähnen. Wir reservieren Ihnen gerne einen Termin am 2. Standort an der Kramgasse.
- Kramgasse 20, 3011 Bern
Schalter mit behindertem gerechten Zugang
Notpassstelle für provisorischen Pass
 
Öffnungszeiten  
Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 bis 17.00
Donnerstag 10.00 bis 19.00
Freitag 08.00 bis 16.00
Samstag 08.30 bis 13.00
 
Ausweiszentrum Thun
Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
 
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08.00 bis 12.00
13.30 bis 17.00
Mittwoch 09.00 bis 17.00
Donnerstag 08.00 bis 12.00
13.30 bis 19.00
Freitag 08.00 bis 16.00
Samstag (jeden Zweiten) 08.30 bis 13.00
 
Ausweiszentrum Interlaken
Untere Gasse 2. 3800 Unterseen
 
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.30 bis 11.30
13.30 bis 16.30
 
* Die genauen Daten des Umzuges vom provisorischen zum definitiven Standort erfahren Sie bei der Terminreservation.
 
Weitere Auskünfte zu den Ausweisen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder im Internet unter den Adressen:
www.schweizerpass.ch
www.pom.be.ch/site/mip

Pass- und Identitätskartendienst des Kantons Bern
031 635 40 00

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Formulare Orts- und Baupolizei
   
www.jgk.be.ch
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Gastgewerbliche Betriebsbewilligung
Baugesuchsformulare
 
sämtliche Formulare

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