| Allgemeine Informationen |
| Zuzug / Umzug / Wegzug |
| Todesfall - was nun? |
| Steuern/Gebühren |
| Pass/Identitätskarte |
| Formulare |
| Bestellung Oberwiler-Blitz |
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Ein Zu-, Weg- oder Umzug ist in jedem Fall bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Auch wenn Sie die Änderung online melden, ist ein Besuch bei uns auf der Gemeindeverwaltung unerlässlich. |
| Sie sind neu nach Oberwil gezogen? Wir begrüssen Sie
herzlich bei uns. Bitte beachten Sie die untenstehenden Angaben. |
| Schweizerbürgerinnen und
Schweizerbürger Ihr Wohnungswechsel ist innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Bei der Anmeldung von SchweizerbürgerInnen werden folgende Dokumente benötigt:
Ausländische Staatsangehörige Ihr Wohnungswechsel ist innert 8 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Bei der Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen sind folgende Schriften bereitzuhalten:
Umzug innerhalb der Gemeinde Adressänderungen sind innerhalb von 14
Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden. Wegzug aus der Gemeinde Oberwil i.S. Wer von Oberwil i.S. wegzieht, hat sich bis spätestens am Tage des Wegzuges persönlich abzumelden und den neuen Wohnort anzugeben. Der hinterlegte Heimatschein/-ausweis wird erst gegen Rückgabe der Niederlassungsbewilligung ausgehändigt. |
| Todesfall - was nun? |
Was möglichst rasch zu entscheiden ist?
1. Zivilstandsamt Oberland-West (Tel. 031 635 43 00) Meldung des Todesfalls:
Das Zivilstandsamt informiert die Gemeindeschreiberei Oberwil. 2. Pfarramt (Tel. 033 783 11 52) Organisation der kirchlichen Bestattung:
Ist der Ortspfarrer nicht erreichbar, helfen Pfr. E. Grzybek, Därstetten (Tel. 033 783 11 38) oder der in der Zeitung "reformiert" angegebene Vertreter weiter. Bitte unbedingt die im "reformiert" angegebene Vertretung berücksichtigen; keine Telefone an den Regionalpfarrer! 3. Bestattungsinstitut
4. Druckerei
5. Post
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| Steuern/Gebühren | |
| Steuerfuss (Steuerverwaltung des Kantons Bern) | 1.74 Einheiten |
| Liegenschaftssteuer | 1.5 %o |
| Kanzlei-Gebühren | |
| Anmeldegebühr (Familie mit Kindern bis 18 Jahre) | CHF 14.00 |
| Anmeldegebühr (Familie mit volljährigen Kindern, zusätzlich pro Kind) | CHF 14.00 |
| Anmeldegebühr (Wochenaufenthalt) | CHF 14.00 |
| Anmeldegebühr Ausländerin (ohne Ausweis) | CHF 20.00 |
| Heimatausweis | CHF 14.00 |
| Verlängerung Heimatausweis | CHF 8.00 |
| Wohnsitzbestätigung und andere Bestätigungen | CHF 14.00 |
| Aufbewahrung letztwillige Verfügung | CHF 30.00 |
| Fahrbewilligung (nur für in Oberwil angemeldete Personen) | CHF 2.00 |
| Kehrichtgebühren jährlich | |
| Erwachsene und Kinder | CHF 23.00 |
| Ferienwohnung (pro Wohnung) | CHF 40.00 bis CHF 160.00 |
| Gewerbebetriebe | CHF 100.00 bis CHF 700.00 |
| Kurtaxe | |
| Erwachsene | CHF 0.80 |
| Kinder | CHF 0.40 |
| Mehrzimmerwohnungen jährlich | CHF 50.00 |
| Mehrzimmerwohnungen halbjährlich | CHF 30.00 |
| Studiowohnungen jährlich | CHF 35.00 |
| Studiowohnungen halbjährlich | CHF 25.00 |
| Gesellschafts-, Vereins- und Klubhäuser jährlich | CHF 120.00 |
| Gesellschafts-, Vereins- und Klubhäuser halbjährlich | CHF 70.00 |
| Pass/Identitätskarte | |||
| Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass
mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte
E-Pass 10 - schweizweit eingeführt. Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst. Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben neuen Ausweiszentren zu beantragen. Reservieren Sie sich vorgängig einen Termin. Sie erfahren dort auch,
welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen: Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrucke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden. Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt. Den provisorischen Pass können Sie direkt beim Ausweiszentrum Bern beantragen. Es sind dieselben Unterlagen wie beim E-Pass 10 und der Identitätskarte vorzulegen. Der Ausweis wird noch am selben Tag ausgestellt. Alle vorher ausgestellten Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf! |
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| Gebühren ab 1. März 2010 | |||
| Identitätskarte für Reisen im europäischen Raum und zur Bestätigung der Identität im Inland |
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| Erwachsene, gültig 10 Jahre | Fr. | 65.00 | |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, gültig 5 Jahre | Fr. | 30.00 | |
| E-Pass 10 für Reisen weltweit. Zu beachten sind die Einreisebestimmungen des Reiselandes |
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| Erwachsene, gültig 10 Jahre | Fr. | 140.00 | |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, gültig 5 Jahre | Fr. | 60.00 | |
| Zuschlag Kombi-Angebot (Pass & IDK) | Fr. | 8.00 | |
| Zuzüglich Portokosten pro Ausweis | Fr. | 5.00 | |
| Provisorischer Pass für "Notfälle", sofern die zeit bis zur Ausstellung eines ordentlichen Passes oder einer Identitätskarte nicht abgewartet werden kann. |
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| Erwachsene und Kinder | Fr. | 100.00 | |
| Zuschlag für die Ausstellung am Samstag oder die Ausstellung am Flughafen | Fr. | 50.00 | |
| Der provisorische Pass kann im Ausweiszentrum Bern beantragt werden. Er wird noch am selben Tag ausgestellt und weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Wiedereinreise in die Schweiz abzugeben. Der prov. Pass gilt nicht für die visumsfreie Einreise in die USA und nach Qatar. | |||
| Polizeiliche Verlustmeldung nach einem Ausweisverlust bei der Kantonspolizei Bern oder im Ausweiszentrum persönlich aufzugeben. |
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| Pro Ausweis | Fr. | 20.00 | |
| Weitere Zuschläge für ausserordentliche Dienstleistungen werden gemäss Ausweisverordnung Art. 47 erhoben. | |||
| Die neuen Ausweiszentren im Kanton Bern ab 1. März 2010 | |||
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Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines
Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter |
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| Ausweiszentrum Bern mit Notpassstelle Definitiver Standort mit Notpassstelle ab Mai 2010*: - Laupenstrasse 18a, 3008 Bern Provisorium bis Mai 2010*: - Haslerstrasse 30, 3008 Bern Achtung: Kein behinderten gerechter Zugang (sechs Stufen)! Behinderung bitte bei der Anmeldung erwähnen. Wir reservieren Ihnen gerne einen Termin am 2. Standort an der Kramgasse. - Kramgasse 20, 3011 Bern Schalter mit behindertem gerechten Zugang Notpassstelle für provisorischen Pass |
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| Öffnungszeiten | |||
| Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.00 bis 17.00 | ||
| Donnerstag | 10.00 bis 19.00 | ||
| Freitag | 08.00 bis 16.00 | ||
| Samstag | 08.30 bis 13.00 | ||
| Ausweiszentrum Thun | |||
| Scheibenstrasse 3, 3600 Thun | |||
| Öffnungszeiten | |||
| Montag, Dienstag | 08.00 bis 12.00 13.30 bis 17.00 |
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| Mittwoch | 09.00 bis 17.00 | ||
| Donnerstag | 08.00 bis 12.00 13.30 bis 19.00 |
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| Freitag | 08.00 bis 16.00 | ||
| Samstag (jeden Zweiten) | 08.30 bis 13.00 | ||
| Ausweiszentrum Interlaken | |||
| Untere Gasse 2. 3800 Unterseen | |||
| Öffnungszeiten | |||
| Montag bis Freitag | 08.30 bis 11.30 13.30 bis 16.30 |
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| * Die genauen Daten des Umzuges vom provisorischen zum definitiven Standort erfahren Sie bei der Terminreservation. | |||
| Weitere Auskünfte zu den Ausweisen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung
oder im Internet unter den Adressen: www.schweizerpass.ch www.pom.be.ch/site/mip
Pass- und Identitätskartendienst des Kantons Bern |
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